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Kosten
Die Rechtsanwaltskosten berechnen sich - soweit nichts abweichendes vereinbart wird - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie bitte die Unterlagen zu dieser Versicherung zum Besprechungstermin mit.
Ich setze mich dann mit Ihrer Versicherung in Verbindung und frage dort an, ob die Kosten übernommen werden.
Wenn eine Rechtschutzversicherung einen bestimmten Anwalt empfiehlt, sind Sie an diese Empfehlung nicht gebunden. Gern vertrete ich Sie - egal bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie versichert sind.
Wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lag sind, die Kosten eines Verfahrens aufzubringen, können Sie Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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